§ 1: Name
Landesarbeitsgruppe „Schulverweigerung Sachsen-Anhalt"
§ 2: Zweck
- Die Landesarbeitsgruppe „Schulverweigerung Sachsen-Anhalt" versteht sich als Lobby schulpflichtiger Kinder und Jugendlichen mit besonderen Problemlagen mit dem Anliegen, Bedingungen zu schaffen oder zu erhalten und die dort beschriebenen Inhalte im Sinne und zur Förderung der Jugendlichen umzusetzen.
- Die Arbeitsgruppe dient zur Verknüpfung der und dem regelmäßigen Austausch zwischen den einzelnen Angeboten zum Thema Schulverweigerung in Sachsen -Anhalt sowie deren stetigen Weiterentwicklung und beratende Unterstützung für neu entstehende Angebote.
§ 3: Ziel
Die Grundziele der LAG „Schulverweigerung Sachsen-Anhalt“ können wie folgt beschrieben werden:
- Erarbeitung und Installation der Standards und Qualitätsentwicklung der Arbeit der einzelnen Angebote
- Erarbeitung gemeinsamer Handlungskonzepte für bestehende und neu entstehende Angebote
- Vertretung und Präsentation der Arbeit und Interessen der sachsenanhaltinischen Schulverweigererangeboten gegenüber Institutionen, Behörden oder anderen Gremien
- Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen, Arbeitsergebnisse, Expertisen und/ oder Evaluationen zur aktuellen Entwicklung der Lebenssituation von schulpflichtiger Kindern und Jugendlichen mit besonderen Problemlagen, die gegenüber Institutionen, Behörden oder anderen Gremien empfehlenden Charakter haben
- Netzwerkarbeit
§ 4: Organisatorische Grundlagen
- Die Landesarbeitsgruppe „Schulverweigerung Sachsen-Anhalt“ trifft sich in regelmäßigen Abständen (vierteljährlich) und bei Bedarf. Tagungsort ist abwechselnd bei den unterschiedlichen Trägern. Die Gastgebenden übernehmen die Moderation, die nachfolgenden Gastgebenden die Protokollführung.
- Entscheidungen erfolgen über Abstimmungen mit einfachem Mehrheitsbeschluss der anwesenden Mitglieder nach vorangegangenem Hinweis auf der Tagesordnung/ Einladung zum Treffen. Jedes Mitglied erhält eine Stimme zur Abstimmung.
§ 5: Mitglieder und Mitgliedschaft
- In der Landesarbeitsgruppe „Schulverweigerung Sachsen-Anhalt“ sind entsprechend arbeitende Angebote freier und öffentlicher Träger der Jugendhilfe Mitglied.
- Die Mitgliedschaft ist freiwillig und beitragsfrei und beginnt mit der Zustimmung/ der Unterzeichnung der Arbeitsordnung der Landesarbeitsgruppe „Schulverweigerung Sachsen-Anhalt“.
- Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich an die Inhalte der Arbeitsordnungen zu halten. Des Weiteren wird von jedem Mitglied erwartet, zur Gestaltung der LAG beizutragen und an den stattfindenden Treffen teilzunehmen bzw. sich bei unumgänglicher Abwesenheit zu entschuldigen.
- Bei Bedarf können Gäste eingeladen werden.
- Die Landesarbeitsgruppe ist weder konfessionell noch parteipolitisch gebunden und verfolgt keine anderen als die o.g. Zwecke. Die LAG übernimmt keinerlei Trägerschaft (o.ä.) der einzelnen Angebote. Die konzeptionelle Arbeit und Angebotsgestaltung bleibt auch weiterhin in der Verantwortung der einzelnen Träger.
- Für neue Mitgliedschaften wird, nach schriftlichem Antrag, im einfachen Mehrheitsbeschluss
§ 6: Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt
- durch Auflösung des Angebotes/Trägers
- durch Austritt aus der Landesarbeitsgruppe
- durch Ausschluss.
Der Austritt ist jederzeit möglich, muss aber in schriftlicher Form der Landesarbeitsgruppe „Schulverweigerung Sachsen-Anhalt“ vorliegen.
§ 7: Allgemeine Festlegungen/Gültigkeit
- Die Arbeitsordnung tritt am Tage ihrer Bestätigung durch die Landesarbeitsgruppe „Schulverweigerung Sachsen-Anhalt“ einstimmig und mit der Unterzeichnung aller Mitglieder in Kraft. Die Gültigkeit beträgt vier Jahre.
- Um eine Änderung der Arbeitsordnung herbeizuführen, bedarf es einer Abstimmung.
- Bei Bedarf und Veränderungen der Mitgliedschaften wird die Arbeitsordnung überarbeitet.